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Arbeitsschutzgesetze

Am 7. August 1996 erließ die Bundesregierung das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzgesetzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Dabei regelt das Gesetz die Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des Arbeitsschutzes, der folgende grundlegende inhaltliche Punkte (§3 Grundpflichten des Arbeitgebers nach ArbSchG) abdeckt:

Absatz 1)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

Absatz 2)
Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten