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Fürsorgepflicht

Fürsorgepflicht nach §§ 617 bis 619 BGB

Es gibt verschiedene Arten von Fürsorgepflichten, die sich inhaltlich differenzieren lassen. Dabei besitzen Arbeitgeber/innen zum einen Schutz- und Sorgfaltspflichten, die allgemeine Vorkehrungen zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen während des Geschäftsbetriebs betreffen. Beispiele hierfür sind der Schutz von personenbezogenen Daten oder das Bereitstellen von Schutzkleidung und sicheren Arbeitsmitteln.

Eine Verletzung der Fürsorgepflicht führt je nach Grad der Schwere zu rechtlichen Folgen für die betreffenden Arbeitgeber.